3. Anpassung
- Das Fördervolumen wird um 15 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro erhöht.
- Der Mindestdarlehensbetrag wird auf 15.000 Euro (vorher 100.000 Euro) reduziert.
- Die 10 %-ige Hausbankbeteiligung für Förderdarlehen von 15.000 bis 50.000 Euro kann unabhängig der Laufzeitstruktur des Förderdarlehens erfolgen (z. B. kurzfristige Betriebsmittelkredite).
- Das antragstellende Unternehmen muss einen Umsatzausfall im 1. Halbjahr 2021 (zu erwartende Umsätze unter Berücksichtigung der Corona-Krise) von mind. 50 % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 oder einen Umsatzausfall von mind. 50 % im 2. Halbjahr 2020 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019 aufweisen. Sollte der jeweilige Vergleichszeitraum (1. Halbjahr 2019 oder 2. Halbjahr 2019) bei bestehenden Unternehmen in Einzelfällen nicht sinnvoll anwendbar sein, ist hilfsweise ein sinnvoller 6-monatiger Vergleichszeitraum vor Eintreten der Corona-Krise zu nutzen. Der zu erwartende Umsatzausfall wird im Rahmen der Antragstellung durch die Hausbank als plausibel eingeschätzt (Hausbankbestätigung); ggf. bindet sie zu diesem Zwecke Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein.
- Bei Start-up-Unternehmen und Existenzgründungen (Gründung vor dem 01. April 2020), die in 2019 bzw. 2020 noch keine Ist-Umsätze erzielt haben, sind zur Ermittlung des Umsatzausfalls die ursprünglich plausibilisierten Planumsätze für das 1. Halbjahr 2021 mit den aktuell zu erwartenden Umsätzen des 1. Halbjahrs 2021 zu vergleichen. Der zu erwartende Umsatzausfall wird im Rahmen der Antragstellung durch die Hausbank als plausibel eingeschätzt (Hausbankbestätigung); ggf. bindet sie zu diesem Zwecke Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein.
Zweitanträge im IB.SH Härtefallfonds Mittelstand sind möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden und auch unter Berücksichtigung eines etwaigen Erstantrages nicht mehr als max. 25 % des Jahresumsatzes des Jahres 2019 durch die Förderdarlehen des IB.SH Härtefallfonds Mittelstand finanziert werden.
Die Regelungen zum Umsatzausfall gelten auch für den MBG Härtefallfonds Mittelstand, der in diesem Zusammenhang auf insgesamt 20 Mio. Euro ausgeweitet wird.
Weitere Informationen zum IB.SH Mittelstandssicherungsfonds erhalten Sie hier, zum IB.SH Härtefallfonds hier und zum MBG Härtefallfonds Mittelstand hier.